AGL DIVISION

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Logistik, Zollvertretung und grenzüberschreitende Warenbewegungen in Lublin, Polen.

Bedeutung: Zolldokument SAD

Was ist SAD Zolldokument?

AGL DIVISION– praktisches Lager, Zolllogistik und Exportunterstützung in Lublin, Polen.

SAD steht für Single Administrative Document. Es wird häufig in Zollverfahren für Waren verwendet, die in Zollverfahren ein- oder auslaufen.

Wofür wird SAD verwendet?

  • Einfuhrverfahren
  • Ausfuhrverfahren
  • Zollanmeldungen und förmliche Zollabwicklung

Warum gewöhnliche Kunden nach SAD suchen

Die Leute sehen oft, dass SAD von Zollagenten, Spediteuren oder Maklern erwähnt wird und wollen eine einfache Erklärung, bevor sie Fracht durch Polen oder in Richtung Ukraine bewegen.

Wie AGL DIVISION helfen kann

AGL DIVISION unterstützt die praktische Zolllogistik, den Lagerumschlag und die Exportvorbereitung in Lublin, Polen, für Waren, die auf Handelsrouten zwischen der EU und der Ukraine befördert werden.

Zollvertretung nach dem Unionszollkodex

Ein Zollvertreter ist eine Person, die von einer anderen Person bestellt wurde, um gegenüber den Zollbehörden die nach dem Zollrecht erforderlichen Handlungen und Formalitäten vorzunehmen — UZK Art. 5 Nr. 6. „Zollbroker“ und „Zollagentur“ sind geschäftliche Bezeichnungen. Rechnungsaufbereitung, Tarifierungsberatung und rechtsgeschäftliche Vertretung können unterschiedliche Aufgaben sein.

UZK Art. 18 Abs. 1 ermöglicht die Bestellung eines Vertreters und unterscheidet zwei Vertretungsarten. Absatz 2 enthält die grundsätzliche Ansässigkeit im Zollgebiet der Union und Ausnahmen. Absatz 3 behandelt nationale Dienstleistungsbedingungen und grenzüberschreitende Leistungen von Vertretern, die UZK Art. 39 Buchst. a–d erfüllen. Der Vertrag sollte den tatsächlich handelnden Rechtsträger benennen.

Direkte und indirekte Vertretung

Der direkte Vertreter handelt im Namen und für Rechnung des Kunden. Der indirekte Vertreter handelt im eigenen Namen, aber für Rechnung des Kunden — UZK Art. 18 Abs. 1. Anmelder nach UZK Art. 5 Nr. 15 ist die Person, die eine Anmeldung im eigenen Namen abgibt, oder die Person, in deren Namen sie abgegeben wird. Die Bedienung des Systems entscheidet somit nicht allein über die rechtliche Rolle.

UZK Art. 77 Abs. 1–3 regelt die Einfuhrzollschuld bei Überlassung zum freien Verkehr und vorübergehender Verwendung mit teilweiser Befreiung. Sie entsteht bei Annahme der Anmeldung; Schuldner ist der Anmelder. Bei indirekter Vertretung ist auch die vertretene Person Schuldner. UZK Art. 84 ordnet für mehrere Schuldner derselben Zollschuld Gesamtschuld an. Andere Verfahren und Steuern sind eigenständig zu beurteilen.

Rechtliche Rollen nach UZK-Artikeln 5, 18, 77 und 84
FrageDirekte VertretungIndirekte Vertretung
Verwendeter NameName des KundenEigener Name des Vertreters
Für wessen RechnungKundeKunde
AnmelderKunde, in dessen Namen angemeldet wirdVertreter, der im eigenen Namen anmeldet
Schuldner nach Artikel 77Anmelder; weitere gesetzliche Gründe möglichVertreter und Kunde; weitere Gründe möglich
Informationspflichten nach Artikel 15Treffen auch den VertreterTreffen auch den Vertreter

Was die Vollmacht regeln sollte

Nach UZK Art. 19 Abs. 1 muss der Vertreter seine Vertretung und deren Art erklären. Ohne entsprechende Erklärung oder Vertretungsmacht wird er als im eigenen Namen und für eigene Rechnung handelnd angesehen. Der Zoll darf einen Nachweis verlangen. Bei regelmäßigen Vorgängen muss dieser nicht jedes Mal vorgelegt werden, sofern er auf Verlangen verfügbar ist.

Festzuhalten sind Parteien, EORI, Vertretungsart, Verfahren, Laufzeit, Empfang von Entscheidungen, Änderungsanträge und Rechtsbehelfe. Artikel 76 des polnischen Zollgesetzes regelt Wirkungen innerhalb der Vollmacht; Artikel 77 erlaubt weitere Bevollmächtigung für einzelne Handlungen mit Zustimmung des Vollmachtgebers. Ein allgemeiner Transportauftrag sollte diese rechtlichen Entscheidungen nicht offenlassen.

Eine konkrete Abwicklung mit AGL DIVISION besprechen

Beschreiben Sie Ware, aktuellen Zollstatus, Route und benötigte Leistungen. Nennen Sie vorübergehende Verwahrung, Zolllagerung und Versandverfahren getrennt.

+48 695 227 777 · service@agl-division.com